ADR-Straßentransport
ADR-Übereinkommen, Dokumentation, Freistellungen und Kennzeichnung.
1. ADR
ADR (frz. Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route) — das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
In den meisten Vertragsstaaten gelten ADR-Anforderungen aufgrund nationaler Vorschriften auch für innerstaatliche Beförderungen. Anlage A regelt das Gut, seine Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation. Anlage B behandelt Anforderungen an Fahrzeuge, Besatzung und Beförderung. Die ADR wird im Zweijahresrhythmus geändert.
Die ADR umfasst:
- die Klassifizierung gefährlicher Güter und die Zuordnung einer UN-Nummer;
- Anforderungen an Verpackungen, Tanks und deren Zulassungen;
- Gefahrzettel und Kennzeichnungen von Versandstücken;
- die Kennzeichnung der Beförderungseinheit und gegebenenfalls eines Tanks oder Containers;
- Beförderungspapiere und Informationen für die Beteiligten;
- Vorgehensweisen bei Unfall, Austritt oder einem anderen Ereignis;
- Fahrzeugausrüstung;
- Schulungen für Personen, deren Tätigkeiten die Beförderung betreffen, sowie Fahrerqualifikationen.
Neun Gefahrgutklassen
ADR teilt gefährliche Güter in neun Klassen ein. Die Klasse beschreibt die Art der Gefahr. Die Verpackungsgruppe I, II oder III ist eine gesonderte Angabe und beschreibt — soweit zugeordnet — den Grad der Gefahr: I hoch, II mittel und III gering.
Beispielhafte Gefahrzettel: Wikimedia Commons, „ADR labels of danger”.
| Klasse | Bereich |
|---|---|
| 1 | Explosive Stoffe und Gegenstände. |
| 2 | Gase: entzündbare, nicht entzündbare und nicht giftige sowie giftige Gase. |
| 3 | Entzündbare flüssige Stoffe. |
| 4 | Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe und Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln. |
| 5 | Entzündend wirkende Stoffe und organische Peroxide. |
| 6 | Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe. |
| 7 | Radioaktive Stoffe. |
| 8 | Ätzende Stoffe. |
| 9 | Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, darunter bestimmte Lithiumbatterien. |
2. Straßentransport: Fahrer, Fahrzeug und Verfahren
Fahrer und ADR-Schulungen
Wenn für die Beförderung eine ADR-Schulungsbescheinigung erforderlich ist, muss der Fahrer eine gültige, zur Beförderungsart und Güterklasse passende Bescheinigung besitzen. Das System umfasst vier grundlegende Schulungsbereiche:
- Basiskurs — Grundlage für die Beförderung in Versandstücken;
- Spezialisierung Tank — erforderlich für bestimmte Beförderungen in Tanks;
- Spezialisierung Klasse 1 — explosive Stoffe und Gegenstände, zum Beispiel bestimmte Feuerwerkskörper, Munition oder andere der Klasse 1 zugeordnete Gegenstände;
- Spezialisierung Klasse 7 — radioaktive Stoffe.
Der Basiskurs berechtigt nicht zur Beförderung der Klasse 1 oder Klasse 7. Die Tank-Spezialisierung folgt nicht allein aus dem Produktnamen, sondern aus der Beförderungsart und dem Fassungsraum der Tanks. In manchen Fällen ist außerdem ein Fahrzeug eines bestimmten Typs erforderlich, etwa FL bei den betreffenden Tankbeförderungen.
Bei der Freistellung nach 1.1.3.6 benötigt der Fahrer grundsätzlich keine ADR-Schulungsbescheinigung. Die Unterweisung nach ADR Kapitel 1.3 bleibt jedoch für Personen erforderlich, deren Tätigkeiten das Versenden, Verpacken, Beladen, Befördern, Entladen oder die Dokumentation gefährlicher Güter betreffen.
Fahrzeug und Kennzeichnung
Die Kennzeichnung des Versandstücks ist von der Fahrzeugkennzeichnung zu unterscheiden. Ein Gefahrzettel der Klasse, zum Beispiel „3“, wird auf dem Versandstück angebracht. Orangefarbene Tafeln betreffen die Beförderungseinheit. Großzettel werden unter anderem an Tanks, Fahrzeugen für die Beförderung in loser Schüttung und bestimmten Containern verwendet.
- Bei der Beförderung in Versandstücken, die die Bedingungen der Freistellung nach 1.1.3.6 erfüllt, sind orangefarbene Tafeln nicht erforderlich. Wenn die Freistellung nach 1.1.3.6 nicht angewendet werden kann, wird die Beförderungseinheit in der Regel vorn und hinten mit orangefarbenen Tafeln gekennzeichnet. Andere besondere ADR-Freistellungen sind gesondert zu prüfen.
- Eine Tafel mit der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und der UN-Nummer, zum Beispiel 33 / 1263, ist keine Kennzeichnung jeder Palette mit Farbe. Ihre Verwendung hängt von der Beförderungsart ab, insbesondere von der Beförderung in Tanks oder in loser Schüttung.
- Eine ADR-Zulassungsbescheinigung gilt nur für bestimmte Fahrzeugtypen, darunter EX/II, EX/III, FL, AT und MEMU. Nicht jedes Fahrzeug mit ADR-Gütern in Versandstücken benötigt diese Bescheinigung.
- Zur Ausrüstung gehören unter anderem Feuerlöscher, Unterlegkeil, zwei selbststehende Warnzeichen und persönliche Ausrüstung für die Besatzung. Der genaue Umfang richtet sich nach der Masse der Beförderungseinheit, der Klasse und der Beförderungsart.
Tunnel
Tunnelbeschränkungen sind mit den Codes A–E gekennzeichnet. Code E ist die am stärksten beschränkende Kategorie. Der Code in Tabelle A ist zusammen mit der Beförderungsart zu lesen.
Versicherung
Damit Versicherungsschutz besteht, sollte die Police des Beförderers die betreffende Kategorie oder Klasse von ADR-Gütern ausdrücklich einschließen. Der Umfang von Frachtführerhaftung, CMR-Deckung, Betriebshaftpflicht und möglicher Umweltschadenversicherung ist in den Versicherungsbedingungen und im Beförderungsvertrag zu prüfen. Besonders wichtig sind Ausschlüsse für gefährliche Güter, Schäden nach Austritt, Umweltschäden und Beförderung in Tanks.
Unfall, Austritt, Brand, Halt oder anderes Ereignis
Allgemeine Sicherheitsregeln lassen sich nennen, die Verfahren hängen jedoch immer vom konkreten Gut, seiner Klasse, Verpackung und der Art der Gefahr ab. Anweisungen für eine entzündbare Flüssigkeit, einen giftigen Stoff, radioaktives Material oder Güter im Tank können sich erheblich unterscheiden. Bei einem Halt sind die ADR-Anforderungen an Überwachung und Halteort sowie Regeln des Beförderers, des Standortbetreibers und örtliche Vorschriften zu berücksichtigen.
- Fahrzeug anhalten und Bereich sichern, soweit dies ohne Gefährdung von Personen möglich ist.
- Motor abstellen und Zündquellen vermeiden; ausgetretenen Stoff nicht berühren.
- Unbeteiligte fernhalten und Rettungskräfte alarmieren; dabei UN-Nummer, offizielle Benennung, Gefahrklasse, Ort und Art des Ereignisses nennen.
- Schriftliche Weisungen und Ausrüstung nur einsetzen, wenn dies für die Besatzung sicher ist.
- Gefahrenbereich nicht betreten und keine Lösch- oder Abdichtungsmaßnahmen versuchen, wenn Verletzungen drohen.
- Bei einem Halt das Fahrzeug nicht dort abstellen, wo die erforderliche Kontrolle über die Ladung nicht gewahrt werden kann; für bestimmte ADR-Güter gelten zusätzliche Regeln für Überwachung und Abstellen.
3. Dokumentation
ADR verwendet den Begriff Beförderungspapier. Ein CMR-Frachtbrief kann diese Funktion nur erfüllen, wenn er alle ADR-Angaben enthält, die für die konkrete Beförderung erforderlich sind.
DGN (Dangerous Goods Note) ist ein Dokument für gefährliche Güter, das vor allem im kombinierten Verkehr verwendet wird. Es kann erforderlich sein, wenn die geplante Strecke eine Fährüberfahrt umfasst oder der Straßentransport Teil einer größeren intermodalen Transportkette ist. Pflicht, Format und Übermittlung richten sich nach dem Seebeförderer, dem Terminal und den Regeln für das nächste Verkehrsmittel.
ADR-Angabe im Beförderungspapier
Für jeden Stoff oder Gegenstand muss die Angabe in der durch ADR bestimmten Reihenfolge erfolgen. Das allgemeine Muster lautet:
Beispiel UN 1263
4. Freistellung 1.1.3.6 — „1.000 Punkte“
Die richtige Fundstelle ist 1.1.3.6. Sie ist eine teilweise Freistellung für bestimmte Mengen gefährlicher Güter in einer Beförderungseinheit. Die übliche Bezeichnung „1.000 Punkte“ bedeutet nicht 1.000 kg oder 1.000 Liter.
Die Grenze hängt von der in Tabelle A angegebenen Beförderungskategorie ab. Bei gemischter Ladung wird die Summe aller ADR-Güter in der Beförderungseinheit berechnet:
Für UN 1263 beträgt die Beförderungskategorie im Beispiel 2. Ohne weitere ADR-Güter im Fahrzeug beträgt die Höchstmenge dieses Gutes daher 333 L. Beispiel: 120 L × 3 = 360 Punkte.
Was weiterhin erforderlich bleibt
- richtige Klassifizierung, Verpackung, Gefahrzettel und Kennzeichnung der Versandstücke;
- Ladungssicherung und Einhaltung der Regeln für das Beladen;
- ADR-Unterweisung nach Kapitel 1.3 für Personen, deren Tätigkeiten die Beförderung betreffen;
- ein Beförderungspapier mit den für die Freistellung relevanten Angaben;
- mindestens ein tragbarer Feuerlöscher mit einer Mindestkapazität von 2 kg oder gleichwertiger Löschleistung für die Beförderungseinheit.
Wenn die Bedingungen von 1.1.3.6 erfüllt sind, benötigt der Fahrer in der Regel keine ADR-Schulungsbescheinigung und orangefarbene Tafeln sind nicht erforderlich. Dies ist keine Beförderung ohne ADR-Anforderungen.
Alle ADR-Güter in der Beförderungseinheit werden auf die Grenze angerechnet. Paletten, Aufträge oder Sendungen verschiedener Absender dürfen nicht getrennt berechnet werden.
5. LQ — Begrenzte Mengen
LQ ist ein anderes Regime als die Freistellung nach 1.1.3.6. Es beruht nicht auf „1.000 Punkten“, sondern auf der Art des Gutes, dem Grenzwert für die Innenverpackung und der richtigen Vorbereitung des Versandstücks.
Der LQ-Grenzwert ist in ADR Tabelle A angegeben. Für UN 1263 beträgt er in diesem Beispiel 5 L in einer Innenverpackung. Es ist kein Grenzwert für eine ganze Palette oder ein Fahrzeug.
- das Gut muss für LQ nach dem jeweiligen Eintrag zugelassen sein;
- die Innenverpackung darf den Grenzwert aus Tabelle A nicht überschreiten;
- die Außenverpackung muss die LQ-Bedingungen erfüllen; grundsätzlich beträgt die maximale Bruttomasse je Versandstück 30 kg bzw. 20 kg bei Trays mit Schrumpf- oder Stretchfolie;
- das Versandstück muss die vorgeschriebene LQ-Kennzeichnung tragen.
6. Beispielangabe — UN 1263
Die folgende Angabe zeigt, wie Daten aus ADR Tabelle A zu lesen sind. Die Klassifizierung eines konkreten Produkts ist stets anhand des aktuellen Sicherheitsdatenblatts, insbesondere Abschnitt 14, zu bestätigen.
| Feld aus Tabelle A | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| UN No. | 1263 | UN-Nummer zur Identifizierung des Gutes in der Beförderung. |
| Name and description | PAINT / PAINT RELATED MATERIAL | FARBE oder FARBVERWANDTER STOFF; einschließlich Farben, Lacken, Emaille, Beizen, Schellack, Verdünnern und flüssigen Lackbasen — für die genannte Variante mit einem Dampfdruck bei 50°C von mehr als 110 kPa. |
| Class | 3 | Entzündbare flüssige Stoffe. |
| Classification code | F1 | Klassifizierungscode für eine entzündbare Flüssigkeit. |
| Packing group | II | Verpackungsgruppe II — mittlere Gefahr. |
| Labels | 3 | Gefahrzettel der Klasse 3 auf dem Versandstück. |
| Special provisions | 163, 367, 640C, 650 | Sondervorschriften. Ihr Wortlaut ist in der aktuellen ADR nachzulesen. |
| Limited quantities | 5 L | LQ-Grenzwert für eine Innenverpackung. |
| Excepted quantities | E2 | Gesonderte Freistellung für freigestellte Mengen. Sie ist nicht LQ oder 1.1.3.6. |
| Packing instructions | P001 | Grundlegende Verpackungsanweisung für Versandstücke. |
| Mixed packing | MP19 | Bedingungen für das Zusammenpacken mit anderen Stoffen. |
| Portable tanks / ADR tank code | T4 / L1,5BN | Angaben zu ortsbeweglichen Tanks und ADR-Tanks; sie gelten nicht automatisch für Dosen, Kanister oder Fässer. |
| Vehicle for tank carriage | FL | Fahrzeugtyp für die betreffende Beförderung in Tanks. |
| Transport category / tunnel code | 2 (D/E) | Kategorie für die Berechnungen nach 1.1.3.6 und Tunnelbeschränkungscode. |
| Operation | S2, S20 | Vorschriften für die Beförderungsbedingungen im jeweiligen Fall. |
| Hazard identification No. | 33 / 1263 | 33 — leicht entzündbare Flüssigkeit; 1263 — UN-Nummer des Gutes. Diese Kombination wird nicht auf jedem Fahrzeug mit UN-1263-Versandstücken verwendet. |
Ausrüstung bei der Beförderung von UN 1263
Für Beförderungen, auf die die allgemeinen ADR-Anforderungen anzuwenden sind, richtet sich die Ausrüstung nach ADR 8.1.4 und 8.1.5 sowie den schriftlichen Weisungen. Für Klasse 3 ist insbesondere zu prüfen:
Grundlage und Prüfung: aktuelle ADR, insbesondere Tabelle A und die Kapitel 1.1.3.6, 1.3, 3.4, 5.3, 5.4, 8.1 und 8.2; das Sicherheitsdatenblatt des Produkts; sowie Anforderungen des Beförderers, der Fähre, des Terminals und des Transitlandes. Historische Daten und Zahl der Vertragsparteien: United Nations Treaty Collection. Piktogramme: Wikimedia Commons.